Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
A) Allgemeines
Zum Zweck der besseren Lesbarkeit wurde auf eine genderspezifische Schreibweise sowie eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
Für alle Coaching-Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einem kostenlosen Erstgespräch sowie Coaching erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Seminar-Anmeldungen erfolgen schriftlich durch den Teilnehmer und bedürfen der Bestätigung per E-Mail.
Mitwirkungspflicht des Klienten (Coachee/Auftraggeber)
Die Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Voraussetzung für erfolgreiche Beratungs- oder Coachingprozesse:
Klienten müssen bereit sein , sich ehrlich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.
Diese Bereitschaft zur Selbstreflexion gilt nicht nur in Einzelberatungen, sondern auch bei Unternehmensberatung, Dienstleistungen und Trainings.
Ohne diese Offenheit und Bereitschaft der auftraggebenden Seite kann der Beratungs- oder Trainingsprozess nicht erfolgreich sein.
Im Kern geht es darum, dass ein Berater oder Trainer nur dann effektiv helfen kann, wenn der Klient oder die Organisation aktiv mitarbeitet und bereit ist, sich mit eigenen Mustern, Herausforderungen und Veränderungsbedarf zu beschäftigen.
Auftragsumfang und Konditionen
Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt SovielZeit GmbH zusammen mit dem Klient, die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze variieren zwischen CHF 150.— und 300.—. Diese werden separat in der Vereinbarung festgehalten. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen unterbreitet SovielZeit GmbH massgeschneidert eine verbindliche Offerte (inkl. Vor- und Nachbearbeitung).
SovielZeit GmbH erstellt Rechnungen nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Spesen
Zusätzliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit unserer Arbeit in Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erstellt werden, werden effektiv in Rechnung gestellt.
Für Sitzungen beim Klient oder Unternehmen wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 120.— verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (2. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.70/km (Hin-/Rückfahrt).
Alle genannten Preisangaben können individuell geregelt werden.
Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten
Coachingsitzungen:
Eine kostenfreie Absage der Coaching Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienstleistungen:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden bis 30 Tage vor Seminarbeginn erhebt SovielZeit GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%. Erfolgt der Rücktritt bis 15 Tage vor Seminarbeginn, werden 50% der Gebühren fällig. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag stellen wir den gesamten Betrag in Rechnung.
SovielZeit GmbH behält sich vor, Seminare aus unvorhersehbaren Gründen, wie höherer Gewalt oder Erkrankung der Referenten, abzusagen oder zu verschieben. Im Falle der Verschiebung eines Seminartermins ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenfrei möglich.
Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
SovielZeit GmbH untersteht der Schweigepflicht. Wir behalten das Recht vor, unsere Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall wird SovielZeit GmbH sich an eine professionelle Stelle wenden.
Urheberrecht, Nutzungsbedingungen
Das Urheberrecht an allen von SovielZeit GmbH im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei SovielZeit GmbH.
Alles Material in jeglicher Form, das von SovielZeit GmbH im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von SovielZeit GmbH vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
Haftung
Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.
Versicherungsschutz
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmer noch Coachees haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch SovielZeit GmbH.
Gerichtsstand
Gerichtstand ist Schwyz. Es gilt das schweizerische Recht.
Schlussbestimmung
Für alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen SovielZeit GmbH und dem Seminarteilnehmer gilt Schweizer Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst Nahe kommt.
April 2025, Schwyz